Seminar - Umweltschutz - Management:

Ihr Nutzen :: Sie kennen Ihre erweiterten Unterrichtungs - und Beratungsrechte aus § 80 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG
:: Sie kennen alle umweltschutzrelevanten Fragen und können bei Untersuchungen, die der Arbeitgeber vorlegen muss, kompetent argumentieren. § 89 :: Sie erkennen die Stoffflüsse in ihrem Unternehmen und können umweltfreundlichere Vorschläge machen. :: Sie sind in der Lage, freiwillige Betriebsvereinbarungen zum betrieblichen Um- weltschutz durchzusetzen. § 88 Nr. 1a :: Sie erkennen, ob der Arbeitgeber seiner Verpflichtung nachkommt, die Arbeitneh- mer im Rahmen seiner Berichtspflichten über Fragen des betrieblichen Umwelt- schutzes in der Betriebsversammlung zu unterrichten.
Kooperationspartner für dieses Seminar ist das Wuppertal Institut für Klima, Umwelt und Energie” sowie das Institut für Seenforschung und Landesanstalt für Umweltschutz Baden - Württemberg”. Seit 2001 hat der Betriebsrat nach § 80 Abs. 1 Nr. 9 die Aufgabe, den betrieblichen Umweltschutz zu fördern. Will er dies wirklich tun, sind entsprechende Kenntnisse unabdingbar.
Immer häufiger werden Arbeitnehmer auch zum Vorteil der Unternehmen in den betrieblichen Umweltschutz eingebunden. Damit kommt der Betriebsrat als kollektive Interessenvertretung der Arbeitnehmer ins Spiel. Dabei wird es ähnlich wie beim Arbeitsschutz nahe liegen, sich auf diejenigen Gefahren und Vorschriften zu konzentrieren, die in der eigenen Branche von Bedeutung sind.
Die Teilnehmer/Innen lernen:
- Was nachhaltiges produzieren” bedeutet
- Den Begriff Stofffluss zu erläutern
- Nachhaltige Finanzströme kennen
- Den CO2 Rucksack einer Ware kennen
- Das Gefangenendilemma kennen
- Können die verwendeten Stoffe in ihrem Unternehmen benennen, analysieren und bewerten
- Können zukunftsfähige Stoffe benennen
- Wie eine Stoffflusswirtschaft aussehen könnte
- Die Vorteile eine nachhaltigen Wirtschaft für den Arbeitsmarkt kennen
- Den friedlichen Inhalt der verwendeten Stoffe zu benennen
- Vor- und Nachteile einer globalen Wirtschaft zu benennen
- Beispielhafte Modelle kennen
- Die gesetzlichen Grundlagen zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
Freistellungsgrundlage BetrVG § 37 (6), § 46 (6), LpersVG, § 94 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R., § 10 (5) BGleiG o.v.R.
Termine: In Vorbereitung
Referent: Hartmut Plötz Diplom - Volkswirt & Diplom - Sozialökonom, DISG® - Trainer
Teilnehmerzahl: maximal 15 Seminarbeginn: Montag 18.00 Uhr
Seminarende: Freitag 12.00 Uhr Dauer: 4 Tage Seminargebühr: 790,00 € + 19% MwSt.
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